Anwendungen: Gesetzliche Bestimmungen und europäischer Standard

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Neue Herangehensweise und globale Herangehensweise in Europa, die Internetseite der Europäischen Union

http://ec.europa.eu/enterprise/newapproach/index_en.htm

Seit 1987 sind 25 Richtlinien in Kraft getreten die den Grundsätzen  der Neuen und der Globalen Herangehensweise entsprechen. Die Richtlinien haben das Ziel, einerseits den freien Warenverkehr zu sichern, indem sie ganzen Produktsektoren harmonisieren  und andererseits das öffentlichem Interesse gemäß Artikel 95 Paragraf 3 des Europäischen Abkommens zu gewährleisten.. Diese legislative Vorgehensweise ist insofern innovativ, weil sie die grundlegenden  und notwendigen Voraussetzungen bestimmt, die Schaffung angemessener  Bewertungsverfahren der Konformität und die Einführung der  EG Kennzeichnung festlegt. Den Unternehmen wird eine große Auswahl an Möglichkeiten angeboten um ihre Pflichten zu erfüllen. Die europäischen Behörden haben die Aufgabe die spezifischen Techniken zu erfassen welche diese Voraussetzungen erfüllen.

Liste der Richtlinien und Themen

http://ec.europa.eu/enterprise/newapproach/standardization/harmstds/reflist.html#na_directives

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