Neue Herangehensweise und globale Herangehensweise in Europa, die Internetseite der Europäischen Union
http://ec.europa.eu/enterprise/newapproach/index_en.htm
Seit 1987 sind 25 Richtlinien in Kraft getreten die den Grundsätzen der Neuen und der Globalen Herangehensweise entsprechen. Die Richtlinien haben das Ziel, einerseits den freien Warenverkehr zu sichern, indem sie ganzen Produktsektoren harmonisieren und andererseits das öffentlichem Interesse gemäß Artikel 95 Paragraf 3 des Europäischen Abkommens zu gewährleisten.. Diese legislative Vorgehensweise ist insofern innovativ, weil sie die grundlegenden und notwendigen Voraussetzungen bestimmt, die Schaffung angemessener Bewertungsverfahren der Konformität und die Einführung der EG Kennzeichnung festlegt. Den Unternehmen wird eine große Auswahl an Möglichkeiten angeboten um ihre Pflichten zu erfüllen. Die europäischen Behörden haben die Aufgabe die spezifischen Techniken zu erfassen welche diese Voraussetzungen erfüllen.
Liste der Richtlinien und Themen
http://ec.europa.eu/enterprise/newapproach/standardization/harmstds/reflist.html#na_directives














